| Slowenien-Vignette: Kurzzeitvignette |
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Slowenien hat per 1. Juli 2009 Kurzzeit-Vignetten für das Befahren der Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. Grundsätzlich gibt es in Slowenien seit dem 1. Juli 2008 die Vignette. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (mit oder ohne beliebig schwerenAnhänger) gilt Vignetten-Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und Lkw ist weiterhin anden 27 Mautstationen eine streckenabhängige Straßengebühr zu entrichten. Das System soll aber lediglich eine Übergangslösungsein. Slowenien plant für den Schwerverkehr bis Ende 2010 eine automatische Gebührenerhebung per Satellit. Vignetten an allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlichDer ÖAMTC empfiehlt dringend allen Reisenden die Vignette vor Reiseantritt zu besorgen, um Stau vor der Grenze zuvermeiden.Vignettenpreise 2010
Achtung: Seit 1.1.2009 muss das Verkaufsdatum mit dem Datum der Lochung übereinstimmen(es darf nicht mehr auf ein zukünftiges Datum gelocht werden). Die einzige Ausnahme sind hier die 7-Tages-Vignetten. Diese können beimKauf auf ein gewünschtes Datum gelocht werden. Da es in letzter Zeit zu Rechnungskontrollen durch slowenische Beamte kam, empfiehlt der ÖAMTC den Kaufbeleg immer mit sich zu führen.
Vignetten- und mautpflichtiges Straßennetz (A=Autobahnen, H=Schnellstraßen)
Häufige FragenGibt es Ausweichrouten?Generell hängt die Auswahl einer vignettenfreien Route vom Startort und vom Reiseziel ab. Ebenso spielt die Fahrzeugart (Pkw, Gespann, usw.), das Reisebudget, der Zeitaufwand sowie die Belastbarkeit der Reisenden (v.a. Kinder) und der Bereitschaft (eventuell sogar größräumige) Umwege in Kauf zu nehmen eine große Rolle. Eine großräumige Alternative, über Mureck (über Lenart) nach Ptuj und weiter nach Kroatien, wird aufgrund der schmalen Straßen weder für Wohnwagen noch Gespannempfohlen. Möglich wäre auch eine Route über Bad Radkersburg (über Ljutomer) nach Ormoz, hier ist jedoch der Zeitverlustsehr hoch (gute 1,5 Stunden bei Wien - Split). Eine gültige Vignette ist gleich nach dem Grenzübertritt Spielfeld/Šentilj notwendig.Es gibt keine Ausnahme, wenn man nur bis zu ersten Ausfahrt fährt. Ebenso ist der Kreisverkehr Pesnica (kurz vor Maribor) vignettenpflichtig. Um mautfrei von Triest zu den slowenischen Küstengebieten zu gelangen, sollte man ortskundig sein. Alternative Strecken von Triest nach Istrien können über den ÖAMTC-Routenplaner ( www.oeamtc.at/routenplaner) berechnet werden. Karawankentunnel: Die Fahrt durch den Karawanken Tunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Hierfür fallen nochmals 6,50 Eurofür Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen an. Anbringung am Fahrzeug Nach Entfernung der Schutzfolie muss die Vignette unbeschädigt und mit dem Originalkleber auf die linke Seite der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt werden, sodass sie von außen klar sichtbar ist (die Vignette darf nicht auf eine verdunkelte Stelle der Windschutzscheibe aufgeklebt werden).Die Vignette darf nicht auf die Seitenfenster des Fahrzeugs angebracht werden.Auf einspurige Fahrzeuge wird die Vignette auf einen sichtbaren Teil des Motorrads aufgeklebt, welcher nicht demontiert werden kann oder dies nur mit größerem Aufwand möglich ist (z.B. Benzintank und ähnliches). Den Abschnitt auf der Unterseite der Vignette nicht auf die Windschutzscheibe kleben. Diesen Kontrollabschnitt muss der Käuferaufbewahren, da der Kontrollabschnitt im Falle einer Zerstörung der Windschutzscheibe einer der Beweise für die entrichtete Maut ist.Die Vignette ist für kein anderes Fahrzeug übertragbar. Ausnahmen von der Vignettenpflicht gibt es außer für Einsatzfahrzeuge keine (auch nicht für Inhaber eines Behindertenausweises). Ersatzvignette bei Scheibenbruch oder Verschrottung des Fahrzeuges Es besteht Anspruch auf eine Ersatzvignette bei · beschädigter Windschutzscheibe· beschädigter Teil des Motorrades an dem die Vignette angebracht wurde· Austausch der Windschutzscheibe oder des Teils des Motorrades an dem die Vignette angebracht wurde während der Garantiezeit · Verschrottung des Fahrzeuges Ein schriftliches Gesuch (Download: Antragsschreiben in englisch) muss an folgende Stelle gerichtet werden: Cestninski uporabniški center (CUC) Gric 54 SI 1000 Ljubljana Vorgeschriebene Anlagen: · Entfernte Vignette oder Teil der Scheibe mit der Vignette. Bei entfernten Vignetten muss der Gültigkeitszeitraum ersichtliche sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Rechnung über den Kauf der Vignette beizufügen. · Kopie der Rechnung über den Austausch der Windschutzscheibe oder eine Kopie der Rechnung über den Austausch des Teils des Motorrades· Ein Dokument oder die Kopie eines Dokumentes über den Garantieaustausch der Windschutzscheibe oder den ausgetauschten Teil des Motorrades, ausgestellt von der beautragten Werkstatt. · Bestätigung über die Verschrottung oder die Übergabe des Fahrzeuges an ein Verschrottungsunternehmen und Kopie der Abmeldung des Fahrzeuges. Die Dokumente müssen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer ins slowenische übersetzt sein. |


