| Anerkennung österreichischer Küstenpatente in Kroatien |
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Die Kroatische Zentrale für Tourismus in München hat die Übersetzung einer Mitteilung des Ministeriums für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur Zagreb vom 13. Januar 2009 veröffentlicht, deren Text wie folgt lautet: Mitteilung an die Öffentlichkeit: Anerkennung von ausländischen Küstenpatenten zur Boots- und Yachtführung Anlässlich der bevorstehenden nautischen Messen im In- und Ausland möchte das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur ankündigen, dass zur Erleichterung der Bootsführung seitens ausländischer Nautiker in der Republik Kroatien, Änderungen und Ergänzungen zur Verordnung über Boote und Yachten vorbereitet werden, aufgrund welcher die Anerkennung von Zeugnissen zurr Boots- und Yachtführung,ausgestellt von zuständigen ausländischen Behörden sicher gestellt werden soll. Auf diese Art und Weise soll ausländischen Staatsbürgern die Führung von kroatischen Booten und Yachten ermöglicht werden, sofern sie ein Küstenpatent ausgestellt seitens der zuständigen Behörde ihres Landes besitzen. Das Ministerium wird ausländische Zeugnisse in dem Maße anerkennen, in welchem diese mit den Bedingungen für den Erwerb entsprechender Zeugnisse gemäß den kroatischen Vorschriften übereinstimmen. Das Ministerium wird ein Verzeichnis ausländischer Zeugnisse veröffentlichen, die in der Republik Kroatien anerkannt werden. Hiermit wird ein beachtlicher Beitrag zur Abwicklungserleichterung des Charters in Kroatien geleistet, ohne dass dabei die Sicherheit der Schiffsfahrt in Frage kommt.
Unterschrift. |


