Anerkennung österreichischer Küstenpatente in Kroatien PDF Drucken E-Mail

Die Kroatische Zentrale für Tourismus in München hat die Übersetzung einer Mitteilung des Ministeriums für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur Zagreb vom 13. Januar 2009 veröffentlicht, deren Text wie folgt lautet:

Mitteilung an die Öffentlichkeit:

Anerkennung von ausländischen Küstenpatenten zur Boots- und Yachtführung

Anlässlich der bevorstehenden nautischen Messen im In- und Ausland möchte

das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur ankündigen, dass zur

Erleichterung der Bootsführung seitens ausländischer Nautiker in der

Republik Kroatien, Änderungen und Ergänzungen zur Verordnung über Boote und

Yachten vorbereitet werden, aufgrund welcher die Anerkennung von Zeugnissen

zurr Boots- und Yachtführung,ausgestellt von zuständigen ausländischen

Behörden sicher gestellt werden soll.

Auf diese Art und Weise soll ausländischen Staatsbürgern die Führung von

kroatischen Booten und Yachten ermöglicht werden, sofern sie ein

Küstenpatent ausgestellt seitens der zuständigen Behörde ihres Landes

besitzen.

Das Ministerium wird ausländische Zeugnisse in dem Maße anerkennen, in

welchem diese mit den Bedingungen für den Erwerb entsprechender Zeugnisse

gemäß den kroatischen Vorschriften übereinstimmen. Das Ministerium wird ein

Verzeichnis ausländischer Zeugnisse veröffentlichen, die in der Republik

Kroatien anerkannt werden.

Hiermit wird ein beachtlicher Beitrag zur Abwicklungserleichterung des

Charters in Kroatien geleistet, ohne dass dabei die Sicherheit der

Schiffsfahrt in Frage kommt.

 

Unterschrift.

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (2009 Österr_BFA_in_Kroatien[1].pdf)Österreichische Befähigungsausweise in Kroatien[Es werden nur amtliche BFA anerkannt]28 Kb
 

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