Wenn du erfolgreich die MSVÖ Theorie-, und Praxisprüfung bestanden hast, sind folgende Unterlagen zum Ansuchen um Ausstellung notwendig.
Vorgangsweise zur Ausstellung deines Befähigungsausweises
Antrag auf Ausstellung eines MSVÖ-Befähigungsausweises
- ausgefülltes und gestempeltes Prüfungsprotokoll über Theorie-Prüfung (DINA4 weiß im ORIGINAL)
- ausgefülltes und gestempeltes Prüfungsprotokoll über Praxis-Prüfung (DINA4 weiß im ORIGINAL)
- unterschriebener Antrag auf Zulassung zur Prüfung (wurde dir vom Prüfer bei der Praxis-Prüfung ausgehändigt)
- amtl. Lichtbildausweis (Kopie Reisepass oder österr. Personalausweis - diesen beidseitig kopiert)
- ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines MSVÖ-Befähigungsausweises - download Antrag
- Kopie akad. Grad, wenn dieser noch nicht im Reisepass vermerkt ist
- 1 Passbild (3,6 mal 4,4 cm bzw. EU-Norm), nicht älter als drei Jahre, auf der Rückseite mit Namen beschriftet
- Bestätigung über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder KFZ Führerschein vor 11/1997 Erstausstellung oder österr. Binnenpatent ab 2011 ausgestellt - download Formular Farbunterscheidung
- Kopie KFZ Führerschein oder ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
- Seemeilennachweis über für den Fahrtbereich entsprechende seemännische Praxis mit Seemeilenbestätigungen oder Logbuchkopien - download Seemeilennachweis
- Nachweis über die Einzahlung des Ausstellungsbeitrages von € 50,70 auf das MSVÖ Konto IBAN AT09 2011 1000 0411 9398
Für einen Antrag zum IC Patent, werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- das ausgefüllte Datenblatt auf Ausstellung eines IC Patent, oben links im vorgesehenen Feld unterschrieben. Maschinell ausgefüllt (mittels PC oder Schreibmaschine) handschriftliche ausgefüllte Datenblätter können nicht bearbeitet werden! Im Unterschriftenfeld bitte nicht über die Begrenzungsecken schreiben! - download Antrag IC-Patent
- bei ausländischen Kandidaten Nachweis über österr. Wohnsitz, Kopie Meldezettel
- Kopie Nachweis 16 Std. Erste Hilfe Grundkurs. Bitte beachte die Hinweise zum Erste Hilfe Kurs für das IC Patent der viadonau
- Nachweis über die Einzahlung des Ausstellungsbeitrages von € 118,30 auf das MSVÖ Konto IBAN AT09 2011 1000 0411 9398
Wo gebe ich meinen Antrag ab?
Deine Anträge, sowohl für den MSVÖ-Verbandsschein als auch das IC der viadonau, kannst du - inkl. aller notwendigen Unterlagen - per Post oder auch persönlich im Verbandssekretariat des MSVÖ abgeben.
MSVÖ
Forchheimergasse 34/118
1230 Wien
Tel. 01 - 6094440 E-Mail Homepage
Bürozeiten: Montag – Donnerstag, 9.00-15.00 Uhr
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich!
Wie hoch sind die Gebühren für die Antragstellung?
Antrag MSVÖ-Verbandsschein | € 50,70 | ||||||
Antrag IC-viadonau | € 118,30 | ||||||
MSVÖ-Verbandsschein + IC-viadonau / gleichzeitig beantragt | € 169,- | ||||||
IC-viadonau / nachträglich beantragt | € 138,30 |
Der MSVÖ kümmert sich auch um deinen IC-Antrag bei der viadonau!
Bankverbindung MSVÖ
IBAN AT09 2011 1000 0411 9398
BIC GIBAATWW
Bareinzahlungen der Ausstellungsgebühr sind auch im Verbandssekretariat des MSVÖ möglich.
... wissenswert ...
Link zur JachtVO 2020 (Anforderungen an Bewerber:innen, seemännische Voraussetzungen, ...)
Noch Fragen?
Falls noch Fragen offen sind, kannst du dich gerne an unser Nautisches Kompetenz-Zentrum wenden.
Wolfgang Hurch Tel. 0677-61618469 oder E-Mail
FAQs
Bei der jeweiligen Prüfungsorganisation. In deinem Fall beim MSVÖ.
Der MSVÖ kümmert sich sowohl um die Ausstellung deines MSVÖ-Verbandsscheines, und leitet auch dein Ansuchen um deinen IC-Befähigungsausweis an die viadonau weiter.
Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU). Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, dass die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten Befähigungsausweise anerkannt werden. Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten auf See international anerkannt werden.
Das IC als Befähigungsausweis zum Führen von Sportbooten auf See wird von jenen Ländern ausgestellt, die die UNECE- Resolution NR.40 unterzeichnet und anerkannt haben. Die aktuelle Version der Resolution findest du hier.
Langen die Unterlagen für das IC vollständig beim Prüfungsverband (MSVÖ und damit bei der viadonau) ein, ist mit maximal 5 Wochen zu rechnen.
Langen die Unterlagen für den Verbandsschein vollständig beim MSVÖ ein, ist mit maximal 2 Wochen - in der Regel aber mit 1 Woche - zu rechnen.
Nachzuweisen ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs. Gewisse Ausbildungen machen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht notwendig (z.B. Ärztin/Arzt, KrankenpflegerIn etc.). Eine vollständige Liste der für den Erste Hilfe Nachweis anerkannten Bestätigungen findest du hier.
Das Datum der Ausstellung der Erste-Hilfe-Kursbestätigung spielt keine Rolle.
Alle anerkannten Prüfungsorganisationen, deren Befähigungsweise als Basis für ein IC gelten, finden Sie hier.
Befähigungsausweise von sonstigen in- und ausländischen Organisationen werden für das IC nicht anerkannt.
Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich (MSVÖ) sowie Österreichischer Segelverband (OeSV).
Folgende Unterlagen sind bei viadonau vorzulegen:
- ausgefülltes Datenblatt (Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen)
- Kopie der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 118,30.
Duplikate von internationalen Zertifikaten, die bis zum 31.12.2011 ausgestellt wurden, müssen über den Verband, der sie ausgestellt hat (MSVÖ oder OeSV), beantragt werden.
Quelle Homepage der viadonau.org
Wissenswertes
§ 2 Abs. 3
„Watt- oder Tagesfahrt“: die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1).
§ 2 Abs. 4
„Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2).
§ 2 Abs. 5
„Küstennahe Fahrt“: die Fahrt in küstennahen Gewässern. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 3.
§ 2 Abs. 6
„Weltweite Fahrt“: die Fahrt, die über den Bereich der Küstennahen Fahrt hinausgeht (Fahrtbereich 4).
§ 2 Abs. 8
Die Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden.
§ 2 Abs. 7
Eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird.
§ 20 Abs. 2 Z 2 a-e
Logbuch und Abschrift haben folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
- Zusammenfassende Angaben über die Fahrt, insbesondere den Zeitpunkt der Abfahrt und der Ankunft sowie Fahrtunterbrechungen
- Angaben zur Person und deren Funktion an Bord des den Nachweis Erbringenden
- Angaben über die Crew und deren Aufgaben
- gegebenenfalls Angaben über Unfälle oder Havarien unter genauer Beschreibung des Hergangs und aller Einzelheiten
- Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen
JachtVO Anlage 9
Eine Seemeilenbestätigung muß dem Muster lt. Anlage 9 der JachtVO entsprechen, bzw. müssen die Einträge lt. dieser Anlage enthalten sein.
Die Seemeilenbestätigung ist immer vom Schiffsführer (Skipper) und Bewerber unterzeichnet sein.
Download Seemeilenbestätigung Muster JachtVO Anlage 9
Download Seemeilenbestätigung Muster YCA (Anm. in Kürze)
NEIN!
Nach der JachtVO ist KEINE "Eidesstattliche Erklärung" mehr möglich.
NEIN!
Zur Ablegung der Theorie-Prüfung und noch kein Praxis-Nachweis notwendig.
Beachte jedoch, zwischen dem Ablegen der Theorie-Prüfung und dem Antreten zur Praxis-Prüfung dürfen max. 3 Jahre (36 Monate) liegen, ansonsten verfällt die Theorie-Prüfung.
JA!
Die Seemeilen, Nachtfahrten und Nachtansteuerungen beim Prüfungstörn zählen nicht mehr zu deinen Seemännischen Voraussetzungen.
Es ist eigentlich nur eine Frist zu beachten:
Zwischen dem positiven Ablegen der Theorie-Prüfung und dem Antreten zur Praxis-Prüfung dürfen max. 3 Jahre (36 Monate) liegen (früher 24 Monate), ansonsten verfällt die Theorie-Prüfung.
Achtung bei der FB3-Ausbildung!
Hier dürfen zwischen der positiv abgelegten FB3-Theorie-Prüfung und dem Ansuchen um Ausstellung des Internationalen Zertifikates (IC für FB3) auch nur 3 Jahre liegen, ansonsten verfällt die FB3-Theorie-Prüfung. In der alten JachtPrO gab es hier keine zeitliche Beschränkung!
Wurde die FB3-Theorie-Prüfung noch vor der FB2-Praxis-Prüfung abgelegt, so gilt die 3-Jahres-Frist ab dem Zeitpunkt der positiv abgelegten FB2-Praxis-Prüfung.
Prüfungsorganisationen (und damit auch der YCA als Ausbildungsstätte) können wahlweise an Stelle der "neuen" Jacht-Verordnung (JachtVO) die "alte" Jachtführung-Prüfungsordnung (JachtPrO) noch bis einschließlich 31. Dezember 2020 anwenden.
Danach ist ausschließlich die "neue" JachtVO anzuwenden.